Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 16 - 20.06.2022
Auftakt zur Schwerbehindertenvertretungswahl 2022

Wählen heißt Mitbestimmen!

Die Wahlen für die Schwerbehindertenvertretungen von Anfang Oktober bis Ende November standen in der letzten Woche auf der Tagesordnung des DGB-Arbeitskreises „Schwerbehindertenpolitik Münsterland“ in der Gaststätte „Waldmutter“. Der Vorsitzende des Arbeitskreises, Friedel Paßmann, wies in einer Präsentation auf alles Wichtige für die Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen hin. Alle vier Jahre können in Betrieben ab fünf schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten je eine Vertrauensperson und mindestens eine Stellvertretung gewählt werden. Dabei ist die betroffene Personengruppe wahlberechtigt einschließlich Leiharbeiter*innen, Teilzeitkräften und geringfügig Beschäftigten.

Wählen heißt Mitbestimmen!

Ausdrücklich hob Paßmann hervor: „Kandidieren darf jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist. Dies gilt auch für Nichtbehinderte!“ Ganz deutlich erklärte der Vorsitzende zur Bedeutung dieser Wahlen: „Wählen heißt mitbestimmen!“ „In der Region komme wegen der Größe der Betriebe und den Dienststellen meistens nur das „vereinfachte Wahlverfahren“ zur Anwendung. Ab 50 schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten muss dann das „Förmliche Wahlverfahren“ durchgeführt werden. Wenn eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht besteht, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind, könne auch der Betriebsrat oder der Personalrat solche Wahlen in die Wege leiten“, so Paßmann. Silvia Franz von der IG Metall Geschäftsstelle Gütersloh-Oelde informierte dazu über gewerkschaftliche Wahlvorstandsschulungen. Auskunft erteilt hier der DGB, aber auch die IG Metall Geschäftsstelle Gütersloh-Oelde.

Gesetze schützen nicht von selbst!

Ausführlich ging es in der Sitzung um die Möglichkeiten und Rechte einer Schwerbehindertenvertretung. Hier machte der Vorsitzende des DGB Arbeitskreises Friedel Paßmann klar: „Gesetze schützen nicht von selbst!“ Schließlich würden Gesetze nicht von selbst für ihre Einhaltung aktiv sorgen, dies müssten schon die Menschen machen. Die Realität sähe vielerorts leider anders als die Vorschriften aus. Da würden Gesetze und Verordnungen ignoriert und es gebe Ausgliederung, Diskriminierung und Teilhabeprobleme. Paßmann: „Das ist Alltag!“

 inklusive Personalpolitik

Eine Forderung der Gewerkschaften ist, dass Personalpolitik „inklusiv“ sein müsse, also ohne Ausgliederung kranker, älterer und behinderter Arbeitskräfte. Friedel Paßmann machte darauf aufmerksam, dass auch andere Gesetze Menschen mit Behinderung schützen. Neben dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gebe es noch die entsprechende UN-Konvention.

 

erfreulicher Rückgang der Arbeitslosigkeit von schwerbehinderen Menschen im Münsterland

Erfreut zeigte man sich, dass die Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen etwas zurückgegangen ist:  Im Münsterland sind immer noch 3.004 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, darunter in den Arbeitsamtsbezirken Ahlen-Münster 1.162, in Coesfeld 948 und in Rheine 894 Menschen. Friedel Paßmann appellierte an alle Arbeitgeber, auch schwerbehinderte Menschen bei der nächsten Einstellung zu berücksichtigen und ihnen eine Chance zur Beschäftigung und Ausbildung zu geben. Die Arbeitsagenturen beraten und ermitteln arbeitslose schwerbehinderte Menschen auf einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, zusätzlich gibt es auch finanzielle Hilfen z.B. zur Ausstattung des Arbeitsplatzes und Lohnkostenzuschüsse.   


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